Bera tung

Beratung

Unsere Beratungslehrkräfte

Heidi Ebeling

Deutsch/Religion/Darstellendes Spiel - Beratungslehrerin h.ebeling@eichenschule.eu

Anke Janßen

Religion - Fachobfrau Religion - Beratungslehrerin a.janssen@eichenschule.eu

Carsten Janßen

Mathematik/Sport - Koordinator Stundenplan - Beratungslehrer c.janssen@eichenschule.eu

Beratungskonzept

Beratungskonzept

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen.
Das im Folgenden vorgestellte Konzept wurde von uns als Ergänzung zum vorliegenden Konzept zur Einrichtung der Beratungsstelle innerhalb der Eichenschule erarbeitet und wird hiermit vorgestellt.

1. Allgemeine Ziele und Aufgaben

Die Eichenschule muss sich gemäß ihrer im Schulprogramm formulierten pädagogischen Zielsetzungen auf neue Schulstrukturen, auf sich verändernde Schülerpersönlichkeiten und ein sich veränderndes gesellschaftliches Umfeld einstellen.

Die Eichenschule arbeitet an der qualitativen Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse (vgl. Leitbildformulierung) und sieht darin eine wesentliche Entwicklungsaufgabe.

Die Eichenschule benötigt auf dem Weg zur Qualitätsgestaltung Beratung und Unterstützung für aktuelle und langfristige Anforderungen, z.B. bei der Lernförderung, dem sozialen Lernen und den präventiven Aufgaben.

Der Aus-, Fort- und Weiterbildung der an der Beratung beteiligten Lehrkräfte und der Information darüber kommt daher an der Eichenschule ein hoher Stellenwert zu.

2. Allgemeine Eigenschaften des Beratungssystems

Ratsuchende Personen (Schüler/innen, Eltern, Kollegen/innen) müssen auf ein unkompliziert erreichbares Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden, z.B. bei Leistungseinbrüchen, Schullaufbahnentscheidungen, Problemen innerhalb von Gruppen, bei persönlichen Problemen, bei Verhaltensauffälligkeiten etc.

Die Schule hat für Beratungsgespräche ein nur zu diesem Zweck zugängliches Sprechzimmer (R. 216) zur Verfügung gestellt. Die Beraterinnen sind auch telefonisch zu erreichen, in der Regel unter ihrem Privatanschluss,  ggf. über das Sekretariat.

Die Mitglieder des Beratungssystems der Eichenschule kennen ihre eigenen Kompetenzen sowie deren Grenzen, sie können ggf. weitervermitteln, Vorklärungen ausarbeiten und problemnahe, praxisgerechte Lösungen anbahnen, die intern oder extern angestrebt werden.

Das Beratungssystem der Eichenschule arbeitet innerhalb eines kooperativen Netzwerks aller Beteiligten, das Austausch und Absprachen intern wie auch extern ermöglicht. Persönliche Gespräche, Konferenzen und Dienstbesprechungen sowie Fortbildungen auf allen Ebenen können dafür nutzbar gemacht werden.

3. Grundsätze der Beratungsarbeit

Freiwilligkeit: Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler u.a. müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein können.

Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Klienten, der die Verantwortung trägt.

Verantwortlichkeit: Die an der Beratung Beteiligten bleiben in ihren Aufgabenfeldern. Jeder ist für seinen Bereich verantwortlich, Verantwortung kann nicht delegiert werden.

Aber: Sollen Änderungen bei Schülerinnen und Schülern unter Druck geschehen, hat die Schule dafür disziplinarische Maßnahmen, z.B. als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Diese können durchaus ihren Sinn in der Schule haben, müssen aber von der Beratung getrennt bleiben und durch einen anderen Personenkreis erfolgen. Schulleitung und Lehrkräfte müssen dann auf Rollenklärung achten, wenn die Aufgaben sich personell überschneiden, etwa bei einer Klassenlehrkraft.

4. Personenkreis der an Beratung direkt oder indirekt  Beteiligten und deren Aufgaben

4.1       Fachlehrkräfte

Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht eines Faches.

Fachinhalte, Leistungsstand, Leistungsbewertung, Arbeits- u. Sozialverhalten sowie damit verbundene Schullaufbahnmöglichkeiten können u.a. Inhalte der Gespräche sein. Sie sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

Fachlehrkräfte können die Schulleitung im Bereich des fachbezogenen Arbeitens im Rahmen der Konferenzen beraten.

4.2       Klassenlehrkräfte

Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht in den eigenen Fächern und darüber hinaus im Rahmen der Klasse. Sie sind klassenbezogen die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Spezifische Beratungsgespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse mit den Eltern kommen hinzu. Dies schließt die Unterstützung und Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse im Rahmen des Schullebens ein.

Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse mit den damit verbundenen Informationen.

Gespräche mit außerschulischen Einrichtungen oder Nachhilfestellen im Blick auf Lernentwicklung und Sozialverhalten und die Mitarbeit an Förderplänen oder Lernentwicklungsberichten der Schule können angezeigt sein.

Klassenlehrkräfte können an sog. Hilfeplansitzungen nach dem Jugendhilfegesetz teilnehmen und ihre Erfahrungen einbringen.

Die Klassenlehrkräfte können die Schulleitung im Bereich des klassenbezogenen Schullebens und Unterrichts im Rahmen der Konferenzen beraten.

4.3       Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben

Einigen Lehrkräften an der Eichenschule sind besondere Aufgaben übertragen worden, aus denen ggf. entsprechende Beratungsaufgaben erwachsen können. Hierzu zählen Koordinatoren/innen, Fachbereichskonferenzleiter/innen der Fachbereiche und Fachberatungsaufgaben, z.B. für Fachsammlungen, Berufsorientierung, Zeugnisprogramme, Schulbuchverleih, Bibliothek, Schüleraustausch u.a.m.

Die Schulleitung und andere Beteiligte können den Rat der mit besonderen Funktionsaufgaben betrauten Lehrkräfte erbitten.

4.4       SV-Beratungskraft (Vertrauenslehrkraft)

Besondere Beratungsaufgaben sind auch von dem mit der SV-Beratung beauftragten Lehrer zu erfüllen, der die Schülervertretung der Eichenschule in ihren verfassten Aufgaben berät, sie bei der Konferenzarbeit unterstützt und die Wahlen der Schülervertretung begleitet. Diese Lehrkraft genießt das besondere Vertrauen der Schülerschaft und kann bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden.

4.5       Beratungslehrer/innen

a) Grundsätzliche Zuständigkeiten und Aufgaben

Beratungslehrer/innen (BL) sind vor Ort präsente Ansprechpartner/innen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie sind durch das Votum der Schülerschaft, der Elternschaft sowie der Gesamtkonferenz eingesetzt, erhalten Verlagerungsstunden und werden schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig.

BL sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob ggf. eigene Bearbeitung oder die Vermittlung an andere interne oder externe Personen des Beratungssystems erfolgen soll.

BL erstellen das Beratungskonzept der Schule, unterstützen die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führen ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern durch.

Die BL arbeiten in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an Beratung Beteiligten zusammen. Sie pflegen einen intensiven Austausch mit den am Ort bzw. in der Region vorhandenen externen Beratungseinrichtungen.

Die BL stellen sich schulintern jedem neuen Jahrgang und seinen Eltern, ggf. auch auf Elternabenden, mit ihren Angeboten vor ( z.B. im Jahrbuch und bald auf der Schul-Homepage) und richten im Zeitrahmen der Verlagerungsstunden feste Sprechstunden sowie Vereinbarungstermine am Nachmittag an der Schule ein.

Jährlich einmal berichten die BL im Rahmen der Gesamtkonferenz über die Schwerpunkte der Arbeit und über die das Aufgabenfeld betreffenden Fort- und Weiterbildungen.

b) Differenziertere Beschreibung des Kompetenzen- und Aufgabenbereiches

Toleranz, Einfühlungsvermögen, Kontrolle der eigenen Gefühle und die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation sind unverzichtbar.

BL müssen offene, unentschiedene Situationen aushalten und frustrationstolerant und angstfrei bei Konflikten anderer handeln können.

BL arbeiten mit allen an Schule Beteiligten: Eltern, Lehrerschaft, Schülerschaft, Schulsozialpädagogik, Schulpsychologie, Berufsberatung, Erziehungsberatung, Jugendamt, Sozialamt, Polizei, Drogenberatung u.a. zusammen.

c) Laufbahnberatung

Informationen und Beratung von Eltern und Schülern bezüglich der schulinternen Laufbahn (Wiederholen, Überspringen), evtl. angezeigter Schulwechsel, Abschlüsse im Bildungswesen etc.

d) Einzelfallhilfe

Gespräche, Beratung u. ggf. Förderung bei auftretenden Lern- und Verhaltensstörungen bei Schülerinnen und Schülern, aber auch, wenn Kinder auffällige Unterschiede zwischen vorhandenen Fähigkeiten und gezeigten Schulleistungen entwickeln. Auch große Ängstlichkeit, mangelnde Motivation oder überbetonte Aggressivität gehören zu diesem Bereich.

e) Netzwerkarbeit/Systemberatung

Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitung und Lehrkräften über die in der Beratertätigkeit gewonnenen Erfahrungen. Daraus ergibt sich dann eine Mitwirkung im Bereich Schulentwicklung und Schulprogramm.

BL erstellen in Absprache das Beratungskonzept der Schule und unterstützen die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten.

BL können an Supervision und Fallbesprechungen teilnehmen.

Hinzu kommt bei Bedarf die Ausbildung zu Konfliktlotsen für ausgewählte Schülerinnen und Schüler und die Entwicklung von Förderkonzepten für Lern- und Sozialtraining.

f) Arbeitsweise

Selbstverständlich bleibt die häusliche Erziehung der Eltern unberührt, die Schule kann und will kein Elterhaus ersetzen und auch keine gesellschaftlichen Probleme reparieren.

Beratungstätigkeit im System Schule kann und darf zudem niemals Ersatz für angezeigte therapeutische Maßnahmen sein.

BL führen Fallakten und dokumentieren ihre Gespräche und Vorhaben. Sitzungen werden vor- und nachbereitet.

Eine faire, am Wohl der Kinder orientierte Zusammenarbeit ist Ziel jeder BL. Beratung geht  immer nur mit den Beteiligten, niemals gegen sie.

BL sind in ihrer Arbeit funktionell unabhängig, Beratungstätigkeit erfolgt nicht weisungsgebunden. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden, der die Verantwortung dafür trägt.

Sie unterliegt dem Beratungsgeheimnis. Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein.

BL beachten die vorgegebene Verantwortungsstruktur an der Schule: Das heißt, sie leisten stets „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Verantwortung anderer kann nicht an sie delegiert werden.

Weder findet die Beratung zwischen „Tür und Angel“ statt, noch akzeptieren die BL Vorverurteilungen und niemals übernehmen sie Disziplinierungsaufgaben.

BL versuchen, durch das vertrauliche Gesprächsangebot, durch die Bereitschaft zuzuhören, Konflikte erzeugende Merkmale eines Sachverhaltes aufspüren zu helfen.

Ein solches Gespräch und das Bewusstsein davon, wo Stärken und Schwächen liegen, ist manchmal schon der erste Schritt zu einer Lösung. Aber, das kann auch dauern. Verhaltensänderungen brauchen Zeit, ebenso wie die Entwicklung von gegenseitigem Vertrauen.

5. Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule

Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, Institutionen zur Lernhilfe und die therapeutischen Praxen der Region sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Das Gesprächsgeheimnis aller Beratenden bleibt gewahrt.

Neben den kommunalen Beratungsstellen der Region ist die zuständige Schulpsychologie der erste Ansprechpartner bei Problemlagen, die über die an der Schule möglichen Lösungsansätze hinaus führen. Dies wird besonders dann der Fall sein, wenn schwerere Störungen vermutet werden. Auch Testverfahren und Gutachten gehören in den Bereich der Schulpsychologie. Da die Schulpsychologie der Region jedoch durch die öffentlichen Schulen bereits stark frequentiert ist, verweist sie diesbezüglich oftmals an unabhängige Stellen.

Mit dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt, der Arbeitsagentur, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Fachhochschulen und Universitäten u.a. kann im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperation für alle Beteiligten nötig oder wünschenswert werden.

6. Evaluation

Erlassgemäß muss sich das Beratungskonzept im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schule und der Entwicklung des Schulprogramms der Evaluation stellen, wobei Zielsetzung und Aufgabenzuschnitt in Bezug auf Ergebnisse kritisch zu würdigen sind.

 

Unser Beratungskonzept ist Bestandteil des Schulprogramms der Eichenschule