Schul pro gramm

Unser Schulprogramm

Die Eichenschule genossenschaftlich zu gestalten – wie im Leitbild proklamiert – ist eine Herausforderung, ein hoher Anspruch und ein Prozess. Die Rechtsform einer Genossenschaft mit den ihr innewohnenden Strukturen bildet die äußere Voraussetzung für das Gelingen. Die innere muss sich aus den vorhandenen Ansätzen und dem in Gang gesetzten Veränderungsprozess entwickeln, sodass Genossenschaftlichkeit als Spezifikum der Schule erlebt und wahrgenommen wird. Dabei ist von den Zielen des Leitbildes auszugehen.

Kooperation und Kollegialität

Ungeachtet verschiedener politischer Ansichten oder Verbandsorientierungen, pädagogischer Akzentsetzungen und Positionen im sozialen Gefüge setzen die Lehrkräfte auf Zusammenarbeit. Sie bemühen sich um ein solidarisches Verhalten, um aufmerksame Anerkennung und Respekt vor der Persönlichkeit und Leistung der Kolleginnen und Kollegen. Konstruktive Kritik in kollegialer Verbundenheit wird als erwünscht angesehen. Diese Verhaltensweisen erwarten die Lehrkräfte auch von der Schulleitung. Sie agieren selbstbewusst und stärken zugleich ihrer Interessenvertretung den Rücken. Dieser Umgang miteinander ist zugleich die Richtschnur für das Verhalten gegenüber den Eltern, Schülerinnen und Schülern, denen mit Respekt zu begegnen ist.

Teamarbeit wird mehr und mehr praktiziert. Teams, die pädagogische Innovationen und Förderpläne erarbeiten, Beschlüsse der Konferenzen vorbereiten, auf Klassen- und Jahrgangsebene eng kooperieren, treten verstärkt an die Stelle des anstrengenden Einzelkämpfertums. Auch Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer lernen sich als Team zu begreifen, das sich um Lernfortschritte bemüht. Angestrebt werden stabile, überschaubare Lerngruppen mit kleinem Lehrerteam sowie eine intensive Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Neben das weiterhin berechtigte Eigenleben der Fächer tritt – nicht nur in Projektwochen sowie im Wahlpflichtbereich – der fächerübergreifende Unterricht, das vielseitige Arbeiten an komplexeren Problemstellungen. Die Oberstufe wird – soweit die Mechanismen des Zentralabiturs dies überhaupt noch zulassen – im Sinne der Fächerkooperation genutzt und eröffnet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mehr über Inhalte und Methoden mitzubestimmen.

Kooperation bedeutet auch das Bemühen um eine gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis, der Gemeinde und anderen regionalen Institutionen, mit Vereinen und Schulen, den Kirchen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und anderen Verbänden sowie selbstverständlich den Elternvertretungen. Als Schule der Region ist sie offen für die gesellschaftliche Realität, für die Erfordernisse und Konflikte der Arbeitswelt. Die dort wie auch in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen benötigte Teamfähigkeit ist ein wichtiges Bildungs- und Erziehungsziel der Eichenschule.

Fördern und Fordern

Förderung bezieht sich an der Eichenschule nicht nur auf Schülerinnen und Schüler mit Lerndefiziten, die dem Unterricht nicht folgen können und deshalb besonderer Unterstützung bedürfen, oder auf besonders Begabte, denen unter anderem im Rahmen eines regionalen Verbundes zusätzliche Lernanreize geboten werden oder die anlässlich von Wettbewerben besonders beraten werden, sondern auch auf die vielen Schülerinnen und Schüler, die sich im breiten Mittelfeld Gehör und Anerkennung verschaffen müssen. Auch sie haben ein Recht auf individuelle Unterstützung.

Angestrebt wird die Förderung einer zunehmenden Selbstständigkeit beim Erwerb von Kompetenzen. Hierdurch gewinnen die Lehrkräfte Zeit für die Verbesserung von Lernprozessen. Rechtzeitiges Fördern statt Wiederholen der Klasse ist ein wichtiges Ziel der Eichenschule. Schülerinnen und Schülern, deren Leistungsfortschritte nicht ausreichen, werden frühzeitig Hilfestellungen angeboten, damit sie ihre Defizite verringern können.

Nicht nur Schüler und ihre Eltern haben berechtigte hohe Erwartungen und Ansprüche an die Eichenschule. Das Scheeßeler Gymnasium erwartet im Gegenzug von den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Anstrengungsbereitschaft und Mitverantwortung. Dazu gehören eine stetige und ausreichende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes, das sorgfältige Erledigen von schriftlichen und mündlichen Hausaufgaben sowie Beiträge zu Gruppenarbeitsergebnissen. Alle achten darauf, dass mit der Lebenszeit aller an der Schule Beteiligten sorgsam und pfleglich umgegangen wird.

Eigenständigkeit und Eigenaktivität

Als staatlich anerkanntes Gymnasium in freier Trägerschaft erfüllt die Eichenschule einerseits einen Auftrag im Rahmen des jeweils aktuellen Schulentwicklungsplanes, andererseits nutzt sie die Freiräume einer Privatschule für Innovationen und eine autonome, pädagogisch begründete und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer orientierte Entwicklung. Entscheidungen werden in der Regel dort getroffen, wo jeweils die fachliche Kompetenz vorhanden ist. Im Schulleben wird auf der Basis einer flachen Hierarchie und unbürokratischen Arbeitsweise eine stetig zu verbessernde Mitbestimmung aller Beteiligten angestrebt. Dies setzt eine höchstmögliche Transparenz und Information auf allen Ebenen voraus sowie die Bereitschaft zur Offenheit.

Die Eichenschule versteht sich als bodenständiges Gymnasium der Region und strebt ein gutes, allseits respektiertes Bildungsangebot auf hohem Niveau an. Als wähl- und abwählbare Angebotsschule ist sie automatisch zu einer besonderen Qualitätsanstrengung  und zu Qualitätsmanagement verpflichtet. In welchem Maße die angestrebte hohe Zufriedenheit mit der Schule erreicht werden kann, ist nicht zuletzt abhängig von den jeweils gegebenen finanziellen, räumlichen und personellen Voraussetzungen, die nur zum Teil von der Eichenschule selbst bestimmt werden. Zur Offenheit gehört es, die Bedingungen, unter denen die Schule arbeitet, zu kommunizieren.

Eltern und ihre Kinder können erwarten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulgenossenschaft schülerorientiert arbeiten. Die Eichenschule ist mehr als ein Bildungsdienstleister. Wegen der nicht kostendeckenden staatlichen Unterstützung ist das Abverlangen des Schulgeldes unvermeidlich; dieses verpflichtet alle zu einem sorgsamen Umgang mit dem Geld und den Sachwerten und ist gleichzeitig ein lebenslanges, nachhaltiges Lernziel: Ziele und Wünsche im Kontext der finanziellen Möglichkeiten bewerten.

Das Gymnasium Eichenschule ist 1947 aus einer Elterninitiative hervorgegangen und somit von Anfang an den Prinzipien Selbsthilfe und Eigenaktivität gefolgt. Schülerinnen und Schüler sollen sich nicht als Bildungskonsumenten verstehen, sondern lernen, eigenverantwortlich zu handeln. Sie sollen sich zunehmend als Subjekte der Lernprozesse verstehen und mehr und mehr einen Entwicklungsprozess von der lehrergesteuerten Fremdqualifizierung zur Selbstqualifizierung erleben. Selbst gesteuerte Aktivität im Rahmen eines verbindlichen Regelsystems und einer Gemeinschaftsverpflichtung wird als allgemein gültiges Prinzip angestrebt.

Diese Entwicklung zur Mündigkeit setzt ein großes Maß an Mitbestimmung und Mitgestaltung sowie gelebter Demokratie voraus. Die Schülervertretung wird so unterstützt, dass sie zu einer starken, aktivierenden Institution mit Ausstrahlung werden kann. Zu einem attraktiven und aktiven Schulleben gehören auch Schülerzeitungen und andere Formen der Kommunikation, damit die Schule als Lern- und Lebensort erfahrbar wird.

Förderkonzept der Eichenschule

1. Vorbemerkung

1.1 Grundlage für die Ausarbeitung dieses Konzeptes sind das Leitbild und das Schulprogramm der Eichenschule sowie die realen Bedürfnisse und praktischen Erfordernisse, die sich aus den Beobachtungen des Schulalltages ergeben. Ein Förderprogramm, das sich an den Interessen von Schülerinnen, Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern orientiert und auch von allen wahrgenommen wird, gehört zu den Merkmalen einer Qualitätsschule. Es trägt zur weiteren Profilierung der Eichenschule bei.

1.2 Die Umsetzung dieses Konzeptes in die alltägliche Schulpraxis erfordert es, Freiräume für die Kommunikation zwischen den Lehrkräften zu schaffen. Mit Hilfe eines institutionalisierten Dialogs in Form regelmäßiger pädagogischer Konferenzen sollen Lernprobleme schnell erkannt und Hilfen angeboten bzw. koordiniert werden.

 

2. Kultur und Ermutigung

2.1 Trotz aller notwendigen Zusatzangebote oder speziellen Fördermaßnahmen sollte klar bleiben: Fördern und Fordern findet nach wie vor primär im „normalen“ Unterricht statt. Guter Fachunterricht, das Vermitteln von Kenntnissen und Kompetenzen, das Verbessern des Lese- und Aufgabenverständnisses, das Erarbeiten von Lösungsstrategien sowie Auslösen von zielgerichteten Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler und von Lernmotivation – auch durch ein breites Aufgaben-Repertoire im Kontext der inneren Differenzierung – ist die unersetzbare Basis für alles andere. Zu diesem fördernden und fordernden Unterricht gehören eine immer wieder modifizierte und den Bedürfnissen angepasste Methodenschulung (inklusive Lernstrategien, selbstständiges Arbeiten, Präsentationstechniken) ebenso wie fächerübergreifende und projektorientierte Ansätze, das Trainieren von analytischen Kompetenzen, das Einüben von Teamfähigkeit, Arbeitsorganisation und Gesprächskultur sowie die positive Beeinflussung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

2.2 Eine von Lehrkräften und Eltern praktizierte „Kultur der Ermutigung“ ist das beste Förderkonzept. Leistungen werden individuell, klassenintern und zum Teil (schul-)öffentlich gewürdigt. Bei Klassenarbeiten wie auch anderen größeren Beiträgen wird grundsätzlich zuerst das Gelungene, Befriedigende oder Verbesserte positiv vermerkt. Die „Schatzsuche“ rangiert vor der „Fehlersuche“. Die Kommentierung von Zensuren orientiert sich nicht nur am geforderten Ausmaß an Kompetenzen, sondern auch an individuellen Lernfortschritten.

2.3 Vor dem Elternsprechtag im Herbst, spätestens Anfang November, ist der aktuelle Leistungsstand in allen Fächern bekannt zu geben und zu erläutern. Nach den Halbjahreszeugnissen, spätestens Mitte Februar, finden (ggf. unter Beteiligung der Eltern) obligatorische Gespräche mit denjenigen Schülerinnen und Schülern statt, die bis zu diesem Zeitpunkt schwächere Leistungen erzielt haben. Neben der Erläuterung der Ursachen für die Defizite soll eine Vereinbarung fixiert werden, die alle Beteiligten zu konkreten Maßnahmen des Förderns und Forderns verpflichtet.

Infrage kommen z.B. die schulinterne Hausaufgabenbetreuung, spezielle jahrgangs- und fächerorientierte Förderkurse, Nachhilfeunterricht oder Zusatzaufgaben unter Einbeziehung von Ferienzeiten oder Wochenenden, regelmäßig kontrollierte Hausaufgaben mit gegenseitigen Unterschriften, Vermittlung von geeignetem Übungsmaterial. Diese Gespräche entlasten teilweise den Termindruck der regulären Elternsprechtage.

2.4 Nachhilfeunterricht kann durch ältere Schülerinnen und Schüler in den Räumlichkeiten der Schule erteilt werden. Die Vermittlung geeigneter Schülerinnen und Schüler erfolgt durch eine koordinierende Lehrkraft.

2.5 Den Schülerinnen und Schülern der fünften Jahrgangsstufe soll mittels einer fächerübergreifenden propädeutischen Lernphase bis zu den Herbstferien ein sicheres und die Anforderungen erfüllendes Ankommen am Gymnasium ermöglicht werden. Ziel ist es, individuelle inhaltliche und motorische Stärken oder Schwächen zu erkennen und nach einem Beratungsgespräch mit den Fach- und Klassenlehrern gezielte Fördermaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Speziell für die Mittelstufenklassen sollen die Lehrkräfte im Rahmen regelmäßiger pädagogischer Klassenkonferenzen Strategien, Methoden sowie Motivationsideen für Schülerinnen und Schüler mit Lernproblemen entwickeln und austauschen. Mittels eines Fortbildungskonzeptes zur verbesserten fachbezogenen Evaluation des Lernstandes sollen Lehrkräfte gezielter die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler erkennen können.

2.6 Im Rahmen des Ganztagsschulkonzeptes gibt es die Möglichkeit, an der Hausaufgabenbetreuung teilzunehmen. Rhetorik und Präsentationstechniken werden im Rahmen des Methodenkonzeptes, des ITG-Unterrichts in den Jahrgängen 8 bis 10 und des Seminarfachs in der Qualifikationsphase vermittelt.

2.7 Themengebiete und Fachrichtungen wie z.B. Debattieren, Journalismus, Pädagogik oder Poetry, die nicht als Unterrichtsfach vorgesehen sind, werden im Rahmen des Wahlpflichtbereiches angeboten. Dies dient neben der Entdeckung und Förderung spezifischer Begabungen und Neigungen auch der beruflichen Orientierung, die wiederum in den höheren Jahrgängen als Lernmotivation dienen kann.

2.8 Die Teilnahme an Wettbewerben ganzer Klassen oder einzelner Schülerinnen und Schüler wird unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler werden zur Beteiligung ermutigt, ihnen wird im Rahmen des Fachunterrichts und darüber hinaus Hilfe angeboten. Die Beiträge und Erfolge der Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden dokumentiert, präsentiert und ggf. auch als besondere Lernleistung anerkannt.

2.9 An der Eichenschule sind verschiedene Maßnahmen zur Leseförderung institutionalisiert. Dazu gehören Vorlesestunden, Buchvorstellungen, Lesenächte, Wettbewerbe der Stiftung Lesen bzw. des deutschen Buchhandel, Autoren-Lesungen, Empfehlungen für Eltern, Einrichtung eines Ruheraumes sowie eine dauerhafte Aufsicht in der Schulbücherei, aber auch Formen kreativen Schreibens als Auseinandersetzung mit Literatur im Wahlpflichtbereich.

2.10 Die Eichenschule versteht sich als Gymnasium, an dem Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen besonders gefördert werden. Neben der begleiteten Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben und Forderangeboten der Schule versucht die Schule, individuelle Lernwege möglich zu machen. Die Beauftragte für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen steht dabei sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch deren Eltern unterstützend zur Seite.

2.11Alle fachspezifischen und fächerübergreifenden Fördermaßnahmen, die gesetzlich verankerten Regelungen zum Nachteilsausgleich oder Hilfestellungen im Sinne eines Nachteilsausgleiches sowie Angebote zur Begabtenförderung werden in einer regelmäßig evaluierten hausinternen Handreichung festgeschrieben.

Das Beratungskonzept

Bezug:

Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzepts der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungskräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen.

Vorbemerkung:

Das im Folgenden vorgestellte Konzept wurde von uns als Ergänzung zum vorliegenden Konzept zur Einrichtung der Beratungsstelle innerhalb der Eichenschule (2001) erarbeitet und wird hiermit vorgestellt.

1. Allgemeine Ziele und Aufgaben

Die Eichenschule muss sich gemäß ihrer im Schulprogramm formulierten pädagogischen Zielsetzungen auf neue Schulstrukturen, auf sich verändernde Schülerpersönlichkeiten und ein sich veränderndes gesellschaftliches Umfeld einstellen.

Die Eichenschule arbeitet an der qualitativen Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse (vgl. Leitbildformulierung) und sieht darin eine wesentliche Entwicklungsaufgabe.

Die Eichenschule benötigt auf dem Weg zur Qualitätsgestaltung Beratung und Unterstützung für aktuelle und langfristige Anforderungen, z.B. bei der Lernförderung, dem sozialen Lernen und den präventiven Aufgaben.

Der Aus-, Fort- und Weiterbildung der an der Beratung beteiligten Lehrkräfte und der Information darüber kommt daher an der Eichenschule ein hoher Stellenwert zu.

2. Allgemeine Eigenschaften des Beratungssystems

Ratsuchende Personen (Schüler/innen, Eltern, Kollegen/innen) müssen auf ein unkompliziert erreichbares Beratungssystem zurückgreifen können, um bei Problemen angemessene Lösungen zu finden, z.B. bei Leistungseinbrüchen, Schullaufbahnentscheidungen, Problemen innerhalb von Gruppen, bei persönlichen Problemen, bei Verhaltensauffälligkeiten etc.

Die Schule hat für Beratungsgespräche ein nur zu diesem Zweck zugängliches Sprechzimmer (R. 216) zur Verfügung gestellt. Die Beraterinnen sind auch telefonisch zu erreichen, in der Regel unter ihrem Privatanschluss,  ggf. über das Sekretariat.

Die Mitglieder des Beratungssystems der Eichenschule kennen ihre eigenen Kompetenzen sowie deren Grenzen, sie können ggf. weitervermitteln, Vorklärungen ausarbeiten und problemnahe, praxisgerechte Lösungen anbahnen, die intern oder extern angestrebt werden.

Das Beratungssystem der Eichenschule arbeitet innerhalb eines kooperativen Netzwerks aller Beteiligten, das Austausch und Absprachen intern wie auch extern ermöglicht. Persönliche Gespräche, Konferenzen und Dienstbesprechungen sowie Fortbildungen auf allen Ebenen können dafür nutzbar gemacht werden.

3. Grundsätze der Beratungsarbeit

Freiwilligkeit: Wer nichts ändern will, wird seinen Problemen treu bleiben. Erzwungene Beratung hat keinen Erfolg.

Vertraulichkeit: Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler u.a. müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein können.

Unabhängigkeit: Die Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung. Die Umsetzung ist Sache des Klienten, der die Verantwortung trägt.

Verantwortlichkeit: Die an der Beratung Beteiligten bleiben in ihren Aufgabenfeldern. Jeder ist für seinen Bereich verantwortlich, Verantwortung kann nicht delegiert werden.

Aber: Sollen Änderungen bei Schülerinnen und Schülern unter Druck geschehen, hat die Schule dafür disziplinarische Maßnahmen, z.B. als Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Diese können durchaus ihren Sinn in der Schule haben, müssen aber von der Beratung getrennt bleiben und durch einen anderen Personenkreis erfolgen. Schulleitung und Lehrkräfte müssen dann auf Rollenklärung achten, wenn die Aufgaben sich personell überschneiden, etwa bei einer Klassenlehrkraft.

4. Personenkreis der an Beratung direkt oder indirekt  Beteiligten und deren Aufgaben

4.1 Fachlehrkräfte

Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht eines Faches.

Fachinhalte, Leistungsstand, Leistungsbewertung, Arbeits- u. Sozialverhalten sowie damit verbundene Schullaufbahnmöglichkeiten können u.a. Inhalte der Gespräche sein. Sie sind fachbezogen die ersten Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

Fachlehrkräfte können die Schulleitung im Bereich des fachbezogenen Arbeitens im Rahmen der Konferenzen beraten.

4.2 Klassenlehrkräfte

Beratung von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht in den eigenen Fächern und darüber hinaus im Rahmen der Klasse. Sie sind klassenbezogen die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten.

Spezifische Beratungsgespräche über die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse mit den Eltern kommen hinzu. Dies schließt die Unterstützung und Betreuung einzelner Schülerinnen und Schüler der Klasse im Rahmen des Schullebens ein.

Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter der Klasse mit den damit verbundenen Informationen.

Gespräche mit außerschulischen Einrichtungen oder Nachhilfestellen im Blick auf Lernentwicklung und Sozialverhalten und die Mitarbeit an Förderplänen oder Lernentwicklungsberichten der Schule können angezeigt sein.

Klassenlehrkräfte können an sog. Hilfeplansitzungen nach dem Jugendhilfegesetz teilnehmen und ihre Erfahrungen einbringen.

Die Klassenlehrkräfte können die Schulleitung im Bereich des klassenbezogenen Schullebens und Unterrichts im Rahmen der Konferenzen beraten.

4.3 Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben

Einigen Lehrkräften an der Eichenschule sind besondere Aufgaben übertragen worden, aus denen ggf. entsprechende Beratungsaufgaben erwachsen können. Hierzu zählen Koordinatoren/innen, Fachbereichskonferenzleiter/innen der Fachbereiche und Fachberatungsaufgaben, z.B. für Fachsammlungen, Berufsorientierung, Zeugnisprogramme, Schulbuchverleih, Bibliothek, Schüleraustausch u.a.m.

Die Schulleitung und andere Beteiligte können den Rat der mit besonderen Funktionsaufgaben betrauten Lehrkräfte erbitten.

4.4 SV-Beratungskraft (Vertrauenslehrkraft)

Besondere Beratungsaufgaben sind auch von dem mit der SV-Beratung beauftragten Lehrer zu erfüllen, der die Schülervertretung der Eichenschule in ihren verfassten Aufgaben berät, sie bei der Konferenzarbeit unterstützt und die Wahlen der Schülervertretung begleitet. Diese Lehrkraft genießt das besondere Vertrauen der Schülerschaft und kann bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden.

4.5 Beratungslehrer/innen

a) Grundsätzliche Zuständigkeiten und Aufgaben

Beratungslehrer/innen (BL) sind vor Ort präsente Ansprechpartner/innen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung. Sie sind durch das Votum der Schülerschaft, der Elternschaft sowie der Gesamtkonferenz eingesetzt, erhalten Verlagerungsstunden und werden schulintern in den Bereichen Schullaufbahnberatung, Einzelfallhilfe und Systemberatung tätig.

BL sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalles, ob ggf. eigene Bearbeitung oder die Vermittlung an andere interne oder externe Personen des Beratungssystems erfolgen soll.

BL erstellen das Beratungskonzept der Schule, unterstützen die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten und führen ggf. Konfliktmoderationen mit Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern durch.

Die BL arbeiten in einem kooperativen Netzwerk mit allen intern wie extern an Beratung Beteiligten zusammen. Sie pflegen einen intensiven Austausch mit den am Ort bzw. in der Region vorhandenen externen Beratungseinrichtungen.

Die BL stellen sich schulintern jedem neuen Jahrgang und seinen Eltern, ggf. auch auf Elternabenden, mit ihren Angeboten vor ( z.B. im Jahrbuch und bald auf der Schul-Homepage) und richten im Zeitrahmen der Verlagerungsstunden feste Sprechstunden sowie Vereinbarungstermine am Nachmittag an der Schule ein.

Jährlich einmal berichten die BL im Rahmen der Gesamtkonferenz über die Schwerpunkte der Arbeit und über die das Aufgabenfeld betreffenden Fort- und Weiterbildungen.

b) Differenziertere Beschreibung des Kompetenzen- und Aufgabenbereiches

Toleranz, Einfühlungsvermögen, Kontrolle der eigenen Gefühle und die Fähigkeit zur Kooperation und Kommunikation sind unverzichtbar.

BL müssen offene, unentschiedene Situationen aushalten und frustrationstolerant und angstfrei bei Konflikten anderer handeln können.

BL arbeiten mit allen an Schule Beteiligten: Eltern, Lehrerschaft, Schülerschaft, Schulsozialpädagogik, Schulpsychologie, Berufsberatung, Erziehungsberatung, Jugendamt, Sozialamt, Polizei, Drogenberatung u.a. zusammen.

c) Laufbahnberatung

Informationen und Beratung von Eltern und Schülern bezüglich der schulinternen Laufbahn (Wiederholen, Überspringen), evtl. angezeigter Schulwechsel, Abschlüsse im Bildungswesen etc.

d) Einzelfallhilfe

Gespräche, Beratung u. ggf. Förderung bei auftretenden Lern- und Verhaltensstörungen bei Schülerinnen und Schülern, aber auch, wenn Kinder auffällige Unterschiede zwischen vorhandenen Fähigkeiten und gezeigten Schulleistungen entwickeln. Auch große Ängstlichkeit, mangelnde Motivation oder überbetonte Aggressivität gehören zu diesem Bereich.

e) Netzwerkarbeit/Systemberatung

Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitung und Lehrkräften über die in der Beratertätigkeit gewonnenen Erfahrungen. Daraus ergibt sich dann eine Mitwirkung im Bereich Schulentwicklung und Schulprogramm.

BL erstellen in Absprache das Beratungskonzept der Schule und unterstützen die Schule bei der Entwicklung von Diagnose- und Förderkonzepten.

BL können an Supervision und Fallbesprechungen teilnehmen.

Hinzu kommt bei Bedarf die Ausbildung zu Konfliktlotsen für ausgewählte Schülerinnen und Schüler und die Entwicklung von Förderkonzepten für Lern- und Sozialtraining.

f) Arbeitsweise

Selbstverständlich bleibt die häusliche Erziehung der Eltern unberührt, die Schule kann und will kein Elterhaus ersetzen und auch keine gesellschaftlichen Probleme reparieren.

Beratungstätigkeit im System Schule kann und darf zudem niemals Ersatz für angezeigte therapeutische Maßnahmen sein.

BL führen Fallakten und dokumentieren ihre Gespräche und Vorhaben. Sitzungen werden vor- und nachbereitet.

Eine faire, am Wohl der Kinder orientierte Zusammenarbeit ist Ziel jeder BL. Beratung geht  immer nur mit den Beteiligten, niemals gegen sie.

BL sind in ihrer Arbeit funktionell unabhängig, Beratungstätigkeit erfolgt nicht weisungsgebunden. Die Umsetzung ist Sache des Ratsuchenden, der die Verantwortung dafür trägt.

Sie unterliegt dem Beratungsgeheimnis. Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler müssen sich des Vertrauens der Beratungsperson sicher sein.

BL beachten die vorgegebene Verantwortungsstruktur an der Schule: Das heißt, sie leisten stets „Hilfe zur Selbsthilfe“ und die Verantwortung anderer kann nicht an sie delegiert werden.

Weder findet die Beratung zwischen „Tür und Angel“ statt, noch akzeptieren die BL Vorverurteilungen und niemals übernehmen sie Disziplinierungsaufgaben.

BL versuchen, durch das vertrauliche Gesprächsangebot, durch die Bereitschaft zuzuhören, Konflikte erzeugende Merkmale eines Sachverhaltes aufspüren zu helfen.

Ein solches Gespräch und das Bewusstsein davon, wo Stärken und Schwächen liegen, ist manchmal schon der erste Schritt zu einer Lösung. Aber, das kann auch dauern. Verhaltensänderungen brauchen Zeit, ebenso wie die Entwicklung von gegenseitigem Vertrauen.

5. Externe Kooperationspartner der Beratung an der Schule

Die kommunalen Beratungsstellen vor Ort, Institutionen zur Lernhilfe und die therapeutischen Praxen der Region sind den an der Beratung in der Schule Beteiligten bekannt und können ggf. in die Arbeit und in den allgemeinen Informationsaustausch einbezogen werden. Das Gesprächsgeheimnis aller Beratenden bleibt gewahrt.

Neben den kommunalen Beratungsstellen der Region ist die zuständige Schulpsychologie der erste Ansprechpartner bei Problemlagen, die über die an der Schule möglichen Lösungsansätze hinaus führen. Dies wird besonders dann der Fall sein, wenn schwerere Störungen vermutet werden. Auch Testverfahren und Gutachten gehören in den Bereich der Schulpsychologie. Da die Schulpsychologie der Region jedoch durch die öffentlichen Schulen bereits stark frequentiert ist, verweist sie diesbezüglich oftmals an unabhängige Stellen.

Mit dem Jugendamt, dem Sozialamt, dem Gesundheitsamt, der Arbeitsagentur, den örtlichen und regionalen Betrieben und Verwaltungen, den Verbänden und Kammern, den Fortbildungseinrichtungen, der Polizei, den Fachhochschulen und Universitäten u.a. kann im Rahmen der Beratungsaufgaben Kooperation für alle Beteiligten nötig oder wünschenswert werden.

6. Evaluation

Erlassgemäß muss sich das Beratungskonzept im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Schule und der Entwicklung des Schulprogramms der Evaluation stellen, wobei Zielsetzung und Aufgabenzuschnitt in Bezug auf Ergebnisse kritisch zu würdigen sind.