Schul lei tung

Die Schulleitung

ein starkes Team

Aus unserer Schulverfassung:

Schulleiterin/Schulleiter, ständige Vertreterin/ständiger Vertreter und Koordinatorinnen und Koordinatoren bilden zusammen die Schulleitung.

a) Die Schulleiterin/Der Schulleiter

1. Die Schulleiterin/Der Schulleiter leitet die Schule nach den Richtlinien des Vorstandes und der staatlichen Schulaufsichtsbehörde unter Beachtung des Niedersächsischen Schulgesetzes, soweit es auf Schulen in freier Trägerschaft Anwendung findet.

2. Die Schulleiterin/Der Schulleiter ist unmittelbare Dienstvorgesetzte/unmittelbarer Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie/Er wirkt bei deren Einstellungen und Kündigungen mit und sorgt für die Einführung neuer Lehrkräfte in ihre Aufgaben.

3. Die Schulleiterin/Der Schulleiter vertritt die Schule gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Elternschaft. In pädagogischen Angelegenheiten vertritt sie/er auch den Schulträger im Verkehr mit Behörden, anderen Institutionen und gegenüber der Öffentlichkeit.

4. Die Schulleiterin/Der Schulleiter ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts. Durch Hospitationen kann sie/er sich von der Qualität des Unterrichts jederzeit überzeugen.

5. Die Schulleiterin/Der Schulleiter ist für die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes in der Schule verantwortlich. Sie/Er untersteht dem Weisungsrecht des Vorstandes.

6. Die Schulleiterin/Der Schulleiter sorgt für die erforderliche Information des Vorstandes, des Aufsichtsrates und des Schulelternrates.

7. Die Schulleiterin/Der Schulleiter sorgt für die Zusammenarbeit mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie deren Gremien (Elternrat, Freundeskreis, Schülervertretungen). Sie/Er bemüht sich, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern aktiv an der Regelung und Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.

8. Unbeschadet der Befugnisse des Vorstandes übt die Schulleiterin/der Schulleiter auf dem Schulgrundstück das Hausrecht aus.

9. Die Schulleiterin/Der Schulleiter ist verantwortliche Leiterin/verantwortlicher Leiter aller Schulveranstaltungen.

10. Die Schulleiterin/Der Schulleiter bezieht die Schulleitung (ständige Vertreterin/ständiger Vertreter, Koordinatorinnen und Koordinatoren), unbeschadet ihrer/seiner Gesamtverantwortlichkeit, verantwortlich in die Leitung der Schule ein.

b) Schulleitung

Die Schulleitung tagt in der Regel einmal wöchentlich. Andere Lehrkräfte können zur Beratung hinzugezogen werden. Die Sitzungen werden durch die Schulleiterin/den Schulleiter geleitet.

1. Die Schulleitung handelt nach einem Aufgabenverteilungsplan auf der Grundlage der Konferenz- und Vorstandsbeschlüsse, der Schulverfassung und der Hausordnung sowie der staatlichen Gesetze, Verordnungen und Erlasse, soweit sie auf Schulen in freier Trägerschaft Anwendung finden. Sie entscheidet, plant und koordiniert in diesem Rahmen die schulischen Aufgabenbereiche.

2. Die Schulleitung berät den Vorstand in Sachfragen.

3. Die Schulleitung wird über Vorstandsbeschlüsse informiert.

4. Die Schulleitungsmitglieder sind zu gegenseitigem Informationsaustausch über aktuelle inner- und außerschulische Fragen und Probleme verpflichtet.

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Schulleitungszuständigkeiten
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Organigramm der Eichenschule
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